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   OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12   

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https://dejure.org/2013,383
OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12 (https://dejure.org/2013,383)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.01.2013 - 2 LB 186/12 (https://dejure.org/2013,383)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - 2 LB 186/12 (https://dejure.org/2013,383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG; § 28 Abs. 2 S. 1 AufenthG
    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Leben in einer Lebensgemeinschaft mit Familienangehörigen deutscher Staatsangehörigkeit; Folgen des Fehlens der Sicherung des Unterhalts für den Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 28 Abs. 2
    Niederlassungserlaubnis, familiäre Lebensgemeinschaft, deutsches Kind, Sicherung des Lebensunterhalts, alleinerziehend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Leben in einer Lebensgemeinschaft mit Familienangehörigen deutscher Staatsangehörigkeit; Folgen des Fehlens der Sicherung des Unterhalts für den Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Leben in einer Lebensgemeinschaft mit Familienangehörigen deutscher Staatsangehörigkeit; Folgen des Fehlens der Sicherung des Unterhalts für den Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts hinsichtlich der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gilt auch für faktisch Alleinerziehende

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10

    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12
    Diese Einschätzung hat es auch bezogen auf eine Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen (§ 28 Abs. 2 AufenthG) - wie vorliegend im Streit - bestätigt (Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris, v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 -, DVBl. 2012, 1167).

    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 16. August 2011 a.a.O. Rnr. 18 sowie vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rnr. 27).

    Deutsche Familienmitglieder sind bei der Berechnung dieses Bedarfs indes nicht zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris).

    Von einem solchen Einzelfall ist bei besonders atypischen Umständen auszugehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - Rnr. 18).

    Zwar sind zumindest zwei ihrer Kinder deutsche Staatsangehörige, deren Anteil an der familiären Bedarfsgemeinschaft bei der Prüfung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Urteil vom 16. August 2011 a.a.O. Rnr. 18, 19).

  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12
    Diese Einschätzung hat es auch bezogen auf eine Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen (§ 28 Abs. 2 AufenthG) - wie vorliegend im Streit - bestätigt (Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris, v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 -, DVBl. 2012, 1167).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem o.a. Urteil vom 22.5.2012 (- 1 C 6.11 -, DVBl. 2012, 1167) ausgeführt:.

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12
    Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit bestehen im vorliegenden Fall nicht (zu diesem Erfordernis vgl. EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 41548/06, Trabelsi - Newsletter Menschenrechte 2011, 300 Rnr. 53 ff. m.w.N., BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - InfAuslR 2007, 275, Rnr. 33).
  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12
    Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit bestehen im vorliegenden Fall nicht (zu diesem Erfordernis vgl. EGMR, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 41548/06, Trabelsi - Newsletter Menschenrechte 2011, 300 Rnr. 53 ff. m.w.N., BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - InfAuslR 2007, 275, Rnr. 33).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12
    Dabei ist unter Privatleben die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu verstehen, die für das Leben eines Menschen in der Gesellschaft konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (Urteil vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 C 18.09 - Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 5, Rnr. 14).
  • EGMR, 15.01.2007 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überlässt die Konvention den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Konvention in innerstaatliches Recht die Wahl der dafür am besten geeigneten Mittel, so dass Art. 8 EMRK grundsätzlich nicht dahin verstanden werden kann, dass er ohne Weiteres einen bestimmten Aufenthaltstitel unter mehreren zur Verfügung stehenden garantiert (EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 15. Januar 2007, 60654/00, Sisojeva - NVwZ 2008, 979 Rnr. 90, 91).".
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12
    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 16. August 2011 a.a.O. Rnr. 18 sowie vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rnr. 27).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12
    Diese Voraussetzungen sind zwar erfüllt: Die Klägerin ist seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, auch besteht die Familiengemeinschaft mit deutschen Staatsangehörigen, nämlich mit den deutschen Kindern fort, zudem kann sie sich nach den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichts auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen, schließlich stellt die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II an die Klägerin und ihre vier Kinder keinen Ausweisungsgrund dar (BVerwG, Urt. v. 16.11.2010 - 1 C 20.09 -, BVerwGE 138, 135; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2012, § 55 Rnr. 69).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12
    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 5 Rnr. 14).".
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf eine Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 26 Abs. 4 AufenthG) unter anderem ausgeführt (Urt. v. 16.11.2010 - 1 C 21.09 -, BVerwGE 138, 148 = ZAR 2011, 233):.
  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Sicherung des Lebensunterhalts;

  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06

    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2012 - 2 LA 177/12

    Berücksichtigung eines bereits in der ersten Instanz möglichen Vortrags im

  • VGH Bayern, 17.03.2009 - 3 ZB 07.2219

    Würdigung der Ermittlungen des Ermittlungsbeamten im

  • VG Würzburg, 19.01.2015 - W 7 K 14.704

    Niederlassungserlaubnis; (fehlende) Sicherung des Lebensunterhalts; kein

    Würde bereits der Umstand, dass eine ausländische Staatsangehörige rechtlich oder faktisch Alleinerziehende von kleinen Kindern ist, eine Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m § 28 Abs. 2 AufenthG begründen, würde die mit dieser Vorschrift beabsichtigte Anreizfunktion, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, in einer großen Zahl von Fällen leerlaufen (NdsOVG, U.v. 9.1.2013 - 2 LB 186/12 - juris Rn. 45).

    Denn ansonsten wäre in jedem Fall von dieser Voraussetzung aufgrund von Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK abzusehen (vgl. dazu a. BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6/11 - juris Rn. 14 ff.; NdsOVG, U.v. 9.1.2013 - 2 LB 186/12 - juris Rn. 36 ff.).

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